Die erhaltene Kastellmauer von Mautern
J. Klammer, FDL

WELTERBE

STÄTTEN

Von den ersten Welterbestätten bis heute, hat sich viel geändert. Die Nominierungen wurden immer aufwändiger und komplexer.

Alle Stätten, die von der UNESCO einen „Außergewöhnlichen Universellen Wert“ (Outstanding Universal Value ‒ OUV) zugestanden bekommen, werden auf die Welterbeliste gesetzt.

Die Welterbeliste verzeichnete 2024 weltweit 1.223 Natur- und Kulturstätten in 168 Staaten.

Die Aufnahme in die Welterbeliste ist Auszeichnung und Verpflichtung zugleich. Die Stätten müssen durch nationale Schutzmaßnahmen und ein entsprechendes Management für zukünftige Generationen erhalten werden.

Der Welterbestatus an sich stellt keinen zusätzlichen Schutz dar. Vielmehr muss durch nationale Gesetze jeder Staat selbst dafür Sorge tragen, dass das Welterbe in seinem Hoheitsgebiet für kommende Generationen erhalten bleibt.

Seit 1972

1223 Welterbestätten

Mit der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 das Prädikat „UNESCO-Welterbe“ geschaffen.

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952 Kulturerbestätten

Entscheidend für das UNESCO-Welterbe ist der „Außergewöhnliche Universelle Wert“ (Outstanding Universal Value ‒ OUV)

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231 Naturerbestätten

Über die Eintragung in die Welterbeliste entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee.

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40 gemischte Stätten

Das Welterbe stützt sich immer auf den höchstmöglichen nationalen Schutzstatus.

Welterbecluster

Grenzen des Römischen Reiches

Die bisherigen vier eigenständigen Welterbestätten "Grenzen des Römischen Reiches", "Niedergermanischer LImes", "Donaulimes - westlicher Abschnitt" und "Dacia" bilden gemeinsam einen bislang einzigartigen Verbund von UNESCO-Welterbestätten – einen Welterbe-Cluster „Frontiers of the Roman Empire“, der sich von der Westküste Schottlands bis Iža in der Slowakei bzw. in Rumänien erstreckt.

Europakarte mit den Welterbestätten der Grenzen des Römischen Reiches
Deutsche Limeskommission

Die Welterbestätten der Grenzen des Römischen Reiches 2024

FRONTIERS OF THE ROMAN EMPIRE

Grenzen des Römischen Reiches

Im Jahr 1987 wurde der Hadrianswall (HW) in Großbritannien zum Welterbe erklärt. Er ist damit das erste Teilstück der römischen Grenze, das diese Auszeichnung erhielt.

Der 550 km lange Obergermanisch-Raetische Limes (ORL) mit seinen ca. 900 Wachttürmen und 120 Kastellen wurde 2005 in die Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen und erhielt damit bescheinigt, dass er aufgrund seiner Einzigartigkeit und Authentizität von Weltbedeutung ist.

Zusammen mit der 2008 erfolgten Erweiterung um den schottischen Antoninuswall (AW) bilden diese drei Grenzabschnitte des ehemaligen römischen Limes heute gemeinsam die serielle, transnationale Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reiches“.

Logo der Welterbetätte Grenzen des Römischen Reiches

FRONTIERS OF THE ROMAN EMPIRE

Niedergermanischer Limes

Eine Auswahl von 44 Fundplätzen entlang des Rheins bildet seit 2021 das UNESCO-Welterbe „Grenzen des Römischen Reiches ‒ Niedergermanischer Limes“. An ihnen sind die 450-jährige Entwicklung von Roms frühester linearer Grenze (19 v. Chr. bis ca. 430 n. Chr.) und die Herausforderungen der sich stetig verändernden Flusslandschaft besonders eindrücklich erfahrbar. Sie zeigen die gesamte Bandbreite von Militärlagern und zugehörigen Zivilsiedlungen der Römischen Kaiserzeit. Herausragende Erhaltungsbedingungen für organische Materialien erlauben zudem einzigartige Einblicke in das Leben an und mit der Grenze.

Vom heutigen Katwijk aan Zee (NL) bis Bad Breisig (D) war der Rhein eine 400 km messende Außengrenze des Römischen Reiches, die als Niedergermanischer Limes (NGL) bezeichnet wird.

Logo des Niedergermanischen Limes

FRONTIERS OF THE ROMAN EMPIRE

Donaulimes (westlicher Abschnitt)

Am 30. Juli 2021 hat das Welterbekomitee der UNESCO entschieden, dass der westliche Teil des Donaulimes (Bayern, Österreich und Slowakei) als "Grenzen des Römischen Reiches - Donaulimes (westlicher Abschnitt)" in die Welterbeliste eingeschrieben wird.

Die neue Welterbestätte enthält 77 Teilstätten bestehend aus Legionslagern, Auxiliarkastellen, Kleinkastellen, Wachttürmen, Brückenköpfen, Marschlagern und zugehörigen zivilen Siedlungen zwischen Bad Gögging in Niederbayern und Iža in der Slowakei. Es handelt sich hierbei um den westlichen Abschnitt des römischen Donaulimes.

Die Nominierung des östlichen Abschnittes erfolgt separat und wird von den betroffenen Ländern Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien und Bulgarien gemeinsam vorbereitet.

Welterbe Donaulimes

Welterbe in Deutschland

Die Deutsche UNESCO-Kommission zeigt auf ihrer Website alle Welterbestätten in Deutschland.

Vom Aachener Dom bis zu den Höhlen und der Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb – die in Deutschland liegenden Welterbestätten sind ebenso vielfältig in ihrer Art wie in ihrer geographischen Verteilung. Zu ihnen zählen sowohl einzelne Bauwerke als auch Gebäudeensemble, archäologische Stätten, Stadtbereiche, Kulturlandschaften und Naturgebiete. [Deutsche UNESCO-Kommission]

Luftbild der erhaltenen Kastellmauer von Boiotro
M. Schaich, Stadtarchäologie Passau

Luftbild der erhaltenen Kastellmauer von Boiotro

Video

UNESCO-Welterbe in Deutschland

Bisher zählen 53 Kultur- und Naturerbestätten zum UNESCO-Welterbe in Deutschland. Aber warum ist es wichtig, sich darum zu kümmern? Das erzählt das Video der Deutschen UNESCO-Kommission:

Welterbe in Österreich

Die Österreichische UNESCO-Kommission zeigt auf ihrer Website alle Welterbestätten in Österreich.

Bisher wurden aus Österreich 12 Stätten in die Welterbeliste aufgenommen. Zusätzlich zu den Kriterien der "Einzigartigkeit" erfüllen sie auch die der "Authentizität" (bei Kulturstätten) bzw. der "Integrität" (bei Naturstätten). Die Aufnahme in die Welterbeliste ist neben einer Auszeichnung auch eine Verpflichtung: die Stätten müssen durch ein entsprechendes Management und nationale Schutzmaßnahmen für zukünftige Generationen erhalten werde.

Welterbe Österreich Broschüre

Welterbe in der Slowakei

Die Slowakische UNESCO-Kommission zeigt auf ihrer Website alle Welterbestätten in der Slowakei.

Fünf Kulturerbestätten und zwei Naturerbestätten sind in der Slowakei Welterbe. Das bedeutet, dass sie mindestens eines der in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien für den Welterbestatus erfüllen. Von diesen Kriterien sind sechs für Kulturerbe und vier für Naturerbe definiert worden.

Luftbild des Kastells von Iza (Slowakei)
M. Gere

Luftbild des Kastells von Iza (Slowakei)

Häufige Fragen zur UNESCO und zum WELTERBE

Warum wurde die Welterbekonvention verabschiedet?

Die Geschichte der Welterbekonvention beginnt in Ägypten. Als in den 1960er Jahren der Assuan-Staudamm gebaut wurde, drohten die dreitausend Jahre alten Tempel von Abu Simbel bei einer Flutung im Wasser zu versinken. Die UNESCO rief deshalb am 8. März 1960 zu einer großen Hilfsaktion auf, um die Felsentempel an einer 65 Meter höheren Stelle wiederaufzubauen. 50 Staaten waren bereit, die finanziellen und technischen Mittel zu organisieren. In einer spektakulären Solidaritätsaktion wurden 80 Millionen US-Dollar gesammelt. Mit dem Geld wurden von 1963 bis 1968 die Felsentempel zerlegt, versetzt und wiederaufgebaut. Die damals einmalige Rettungsaktion machte deutlich: Es gibt Orte, deren Bedeutung so groß ist, dass sie ideell nicht alleine dem Staat gehören, auf dessen Territorium sie sich befinden. Verliert die Welt diese höchst wertvollen Güter durch Verfall oder Zerstörung, schmälert es das Erbe aller Völker. Deshalb verabschiedeten die Mitgliedstaaten der UNESCO 1972 das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (Welterbekonvention), um Stätten von "außergewöhnlichem universellen Wert" zu schützen.

Was macht die Welterbekonvention einzigartig?

Die Welterbekonvention ist das erfolgreichste internationale Instrument zum Schutz des Kultur- und Naturerbes. Durch internationale Zusammenarbeit schützt sie bedeutende Orte als gemeinsames Erbe der Menschheit. Sie fördert weltweit den Erhalt von Kultur- und Naturstätten. Sie sensibilisiert Menschen für den Wert des eigenen Erbes und des Erbes anderer Kulturen. Die Idee des Welterbes entspricht einem modernen Kulturverständnis und fördert Dialog und Kooperation. Damit leistet die Welterbekonvention auch einen Beitrag zur Verständigung zwischen den Kulturen und trägt zur zwischenstaatlichen Vertrauensbildung bei.

Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Welterbe?

Es gibt zehn Kriterien für Welterbestätten, von denen mindestens eines erfüllt sein muss. Grundvoraussetzung ist, dass eine Stätte "von außergewöhnlichem universellen Wert" ist. Dieser (engl. outstanding universal value, kurz OUV) bildet den inhaltlichen Kern einer jeden Welterbestätte und definiert, inwiefern die jeweilige Stätte für die gesamte Menschheit von Bedeutung und somit schützens- und erhaltenswert ist.

Als Weltkulturerbe werden Stätten anerkannt, die "ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft" darstellen oder herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Architektur, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung haben.

Zum Weltnaturerbe zählen "überragende Naturerscheinungen", die außergewöhnliche Zeugnisse der Erdgeschichte und der Entwicklung des Lebens darstellen, sowie Naturlandschaften, die für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz bedrohter Arten globale Bedeutung haben.

Wie kommen Stätten auf die Welterbeliste?

Es ist nicht die UNESCO, die eine Stätte vorschlägt bzw. bestimmt, sondern der jeweilige Staat, auf dessen Hoheitsgebiet sich die Stätte befindet. Das Ansuchen um Aufnahme einer Stätte in die Welterbeliste erfolgt also durch den Vertragsstaat.

Nach der Einreichung wird die nominierte Stätte– sofern das Nominierungsdossier den erforderlichen Kriterien entspricht – von Expert:innen der sogenannten Advisory Bodies evaluiert. Diese stellen die notwendige wissenschaftliche Expertise in der praktischen Umsetzung der Welterbekonvention und beraten das Welterbekomitee. Geprüft wird, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen.

Über die endgültige Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet schließlich das Welterbekomitee (World Heritage Committee).

Was ist eigentlich das Welterbekomitee?

Das Welterbekomitee (World Heritage Committee) ist das entscheidende Gremium, das für die Durchführung der Welterbekonvention verantwortlich ist. Das Komitee tritt einmal im Jahr zusammen und besteht aus den Vertreter:innen von 21 Vertragsstaaten des Übereinkommens, die von ihrer Generalversammlung für jeweils sechs Jahre in gewählt werden.

Das Komitee legt die Verwendung des Welterbe-Fonds fest und gewährt auf Antrag der Vertragsstaaten finanzielle Unterstützung. Es hat das letzte Wort bei der Entscheidung, ob ein Gut in die Welterbeliste aufgenommen wird. Es prüft die Berichte über den Erhaltungszustand der eingetragenen Welterbestätten und fordert die Vertragsstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Güter nicht ordnungsgemäß verwaltet werden. Es entscheidet auch über die Eintragung oder Streichung von Gütern in die Liste des gefährdeten Welterbes.

Welche Aufgabe hat das UNESCO-Welterbezentrum?

Das Welterbezentrum (World Heritage Centre) in Paris ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlüsse umzusetzen, zu dokumentieren und zu publizieren. In seiner Funktion als Sekretariat organisiert es die Sitzungen des Komitees, nimmt die Nominierungsanträge für die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten und organisiert die regelmäßige Berichterstattung. Es betreut den Welterbefonds, koordiniert internationale Hilfsprojekte und unterstützt die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Welterbekonvention.

Wie lange dauert es, bis ein Antrag bewilligt oder abgelehnt ist?

Das Aufnahmeverfahren – von der Einreichung der Nominierung bis zur Entscheidung auf der Sitzung des Welterbekomitees – dauert mindestens 18 Monate. Das UNESCO-Welterbezentrum fordert die Vertragsstaaten im Vorfeld auf, nationale Vorschlagslisten einzureichen, auf denen die Stätten, die für eine Nominierung vorgesehen sind, verzeichnet werden. Die Anträge werden jeweils bis zur Ausschlussfrist am 1. Februar für das darauf folgende Jahr eingereicht. Im Auftrag des UNESCO-Welterbekomitees bewerten Experten des Internationalen Rats für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Weltnaturschutzunion (IUCN) die vollständigen Anträge. Auf Grundlage ihrer Empfehlungen entscheidet das Welterbekomitee, das sich aus Vertretern von 21 Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammensetzt, über die Aufnahme in die Welterbeliste. Das Welterbekomitee ist nicht an die Empfehlungen gebunden, die ICOMOS und IUCN in ihren Gutachten aussprechen. Es kommt vor, dass das Welterbekomitee von den Empfehlungen abweicht. Entscheidungen werden im Welterbekomitee möglichst im Konsens gefällt. Die Möglichkeit der Abstimmung besteht, sie wird jedoch nur in Konfliktfällen angewendet; dann ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Wie funktioniert die nationale Vorschlagsliste?

Jeder Vertragsstaat ist dazu angehalten, eine sogenannte Tentativliste zu führen. In dieser Liste werden Stätten angeführt, die der jeweilige Staat als Kultur- und/oder Naturerbe von außergewöhnlichem universellem Wert betrachtet und die daher für die Eintragung in die Liste des Erbes der Welt geeignet sind. Eine Stätte muss mindestens ein Jahr auf der Tentativliste geführt werden, bevor eine Nominierung der Stätte zur Eintragung in die Welterbeliste beim Welterbekomitee eingereicht werden kann.

Welche Möglichkeiten der Entscheidung hat das Welterbekomitee?

Das UNESCO-Welterbekomitee hat vier Möglichkeiten ein Votum abzugeben: Beim Beschluss "inscription" (Eintragung) erkennt das Komitee den außergewöhnlichen universellen Wert einer Stätte an und beschließt deren Eintrag in die Welterbeliste. Beim Beschluss "non-inscription" (ein Gut nicht einzutragen) lehnt das Komitee eine Stätte aufgrund fehlenden außergewöhnlichen universellen Wertes ab. Damit ist eine Nominierung dauerhaft ausgeschlossen. Beim Beschluss "referral of nomination" (Zurückverweisung) erkennt das Komitee den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte an, weist aber die Nominierung an den antragstellenden Staat mit der Bitte um ergänzende Informationen zurück. In diesem Fall kann der Antrag im folgenden Jahr dem Welterbekomitee zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Beim Beschluss "deferral of nomination" (Aufschiebung) wird dem Staat der Antrag zur umfassenden Überarbeitung zurückgegeben. Sobald der Staat den Antrag fristgerecht beim Welterbezentrum erneut eingereicht hat, wird mit den zuständigen beratenden Gremien unter Berücksichtigung der Warteliste des Staates festgelegt, wann der Antrag nach einem eineinhalbjährigen Beurteilungszyklus wieder dem Komitee zur Entscheidung vorgelegt wird.

Wer berät das Welterbekomitee bei seinen Entscheidungen?

In der Welterbekonvention werden drei internationale nichtstaatliche oder zwischenstaatliche Organisationen genannt, die das Welterbekomitee beraten. ICOMOS, IUCN und ICCROM sind Zusammenschlüsse von Fachexpert:innen, die Nominierungen evaluieren, technische Gutachten erstellen und internationale Beobachtungs- und Hilfsmissionen durchführen.

IUCN (International Union for Conservation of Nature) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die dem Welterbekomitee technische Gutachten von Naturgütern zur Verfügung stellt und über ihr weltweites Netz von Fachleuten Berichte über den Erhaltungszustand der aufgeführten Welterbestätten erstellt. Die IUCN mit ihren mehr als 1400 Mitgliedern wurde 1948 gegründet, hat ihren Sitz in Gland (Schweiz) und ist das beratende Gremium im Bereich Weltnaturerbe.

ICOMOS (International Council for Monuments and Sites, dt. Internationaler Rat für Denkmalpflege) stellt dem Welterbekomitee Bewertungen von Kulturgütern und gemischten Gütern zur Verfügung, die für die Eintragung in die Welterbeliste vorgeschlagen werden. Es handelt sich um eine internationale Nichtregierungsorganisation, die 1965 gegründet wurde und ein internationales Sekretariat in Paris unterhält. Im Rahmen von ICOMOS arbeiten 28 internationale wissenschaftliche Komitees, die sich mit Fragen des Erhalts und der Restaurierung von Kulturdenkmälern befassen.

ICCROM (International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property, dt. Internationale Zentrum für die Erforschung der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern), ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Rom, die 1956 gegründet wurde, um die Erhaltung aller Formen des kulturellen Erbes in allen Regionen der Welt zu fördern. Seine Aufgabe ist es, den Mitgliedstaaten die besten Instrumente, Kenntnisse, Fähigkeiten und Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, um ihr kulturelles Erbe in all seinen Formen zum Wohle aller Menschen zu erhalten. Durch ihre Arbeit trägt ICCROM zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit von Gemeinschaften bei.

Wie läuft das Verfahren bei Erweiterungen von Welterbestätten?

Plant ein Vertragsstaat eine Welterbestätte zu erweitern, unterscheiden die Richtlinien zwei Fälle: Bei einem Antrag mit geringfügiger Änderung, die keine bedeutenden Auswirkungen auf die Welterbestätte hat, muss der Vertragsstaat den Antrag bis zum 1. Februar dem Welterbezentrum in Paris vorlegen. Das Welterbekomitee entscheidet dann auf seiner jährlichen Sitzung im Sommer, ob es den Antrag billigt. Wünscht ein Vertragsstaat die Grenzen einer bereits bestehenden Welterbestätte bedeutend zu ändern, so hat der Vertragsstaat diesen Vorschlag wie eine Neuanmeldung bis zum 1. Februar einzureichen. Das Aufnahmeverfahren - von der Einreichung der Erweiterung bis zur Entscheidung auf der Sitzung des Welterbekomitees - dauert 18 Monate.

Wie überprüft die UNESCO den Erhalt von Welterbestätten?

Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich gegenüber der Völkergemeinschaft, einen Managementplan zum Schutz und Erhalt der auf ihrem Territorium liegenden Welterbestätten zu erstellen. Ziel ist es, Instrumente auszuarbeiten, mit denen die Zukunft des Welterbes nachhaltig und möglichst konfliktfrei gestaltet werden kann. Für die angemessene Erhaltung einer Stätte sollte außerdem eine ausreichende Pufferzone um die Stätte eingerichtet werden. Mithilfe dieser Grenzziehungen und der entsprechenden Zuweisung an verantwortliche Behörden soll der "außergewöhnliche universelle Wert" einer Stätte unter anderem vor baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen gesichert werden. Darüber hinaus berichten die Staaten alle sechs Jahre über den Zustand ihrer Welterbestätten.

Welchen Einfluss hat die UNESCO bei Zerstörung einer Welterbestätte?

Die UNESCO weist auf Missstände hin und macht die internationale Öffentlichkeit auf die Gefährdung einer Stätte aufmerksam. In Konfliktfällen, etwa bei Zerstörung oder Plünderung einer Welterbestätte, alarmiert die UNESCO die Weltgemeinschaft und setzt sich für Lösungen auf dem diplomatischen Weg ein. Sie nutzt ihre Expertennetzwerke und Partner zur Dokumentation der konkreten Vorgänge und der entstandenen Schäden. Der Einsatz der UNESCO hat bereits dazu geführt, dass Entscheidungsträger auf höchster Ebene den Schutz von Kulturstätten als humanitäres Sicherheitsthema aufgegriffen haben. Das betrifft vor allem vom Krieg bedrohte Welterbestätten.

Welchen Einfluss hat die UNESCO bei Verfall einer Welterbestätte?

Die Welterbekonvention sieht nur eine Möglichkeit der Sanktion vor: Ist eine Stätte durch Verfall oder Missmanagement gefährdet, kann das Welterbekomitee nach sorgfältiger Prüfung und Beratung mit dem betroffenen Staat entscheiden, diese in die "Liste des gefährdeten Welterbes" einzutragen. Mit der Aufnahme in die "Rote Liste" soll die Völkergemeinschaft zu verstärkter Unterstützung des betroffenen Staates bei der Erhaltung der Welterbestätte bewegt werden. Sollte sich am Zustand der bedrohten Welterbestätte nichts ändern und ihr außergewöhnlicher universeller Wert verloren gehen, kann im extremen Fall die Welterbestätte auch von der Welterbeliste gestrichen werden.

Wird die Einzigartigkeit der Stätten durch die mehr als 1000 UNESCO-Welterbestätten relativiert?

Das steigende Interesse in den vergangenen Jahren verdeutlicht den Erfolg der Welterbekonvention. Die Welterbeliste ist eine faszinierende Landkarte der kulturellen und natürlichen Vielfalt, der Schöpferkraft der Menschheit und der historischen und regionalen Eigenheiten. Die Liste des Welterbes soll die bedeutendsten Zeugnisse aller Kulturen und aller Epochen der Menschheitsgeschichte repräsentieren. Kritiker sprechen zwar von einer "Inflation" der Welterbestätten, doch die UNESCO begrenzt die jährlichen Neueinträge. Ein größeres Problem sind Ungleichgewichte auf der Liste: Die meisten Welterbestätten befinden sich in Europa und Nordamerika. Und es gibt auch überproportional viele historische Stadtzentren und christliche Baudenkmäler auf der Liste. Unterrepräsentiert sind dagegen z.B. Monumente der Technikgeschichte, Naturstätten sowie durch indigene Völker geprägte Kulturlandschaften in Afrika, der Karibik und der pazifischen Region.

Was wird getan, um eine regional ausgewogene Liste zu erreichen?

Die UNESCO hat 1994 die "Globale Strategie" verabschiedet. Damit will sie eine geografisch und kulturell ausgewogene Liste erreichen. Sie räumt Nominierungen aus Ländern, die bisher nicht in der Welterbeliste verzeichnet sind, Priorität ein. So soll das Gefälle zwischen Europa und Nordamerika und anderen Weltregionen ausgeglichen werden. Seit Verabschiedung der Globalen Strategie haben über 50 weitere Staaten die Welterbekonvention ratifiziert, darunter zahlreiche afrikanische und osteuropäische Länder und viele Inselstaaten im Pazifik. Die Welterbeliste ist damit heute weitaus repräsentativer: Von den 194 Unterzeichnerstaaten sind inzwischen 168 auf der Liste vertreten.

Unterstützt die UNESCO die Welterbestätten mit Geld?

Die Aufnahme in die Welterbeliste ist in der Regel nicht mit finanzieller Unterstützung verbunden. Es gibt jedoch den UNESCO-Welterbefonds mit jährlich etwa vier Millionen Euro. Der Fonds wird vorwiegend aus Mitteln der Unterzeichnerstaaten finanziert und kommt besonders ärmeren Ländern zugute. Die UNESCO bemüht sich auch um andere Quellen, wie zum Beispiel Spenden, und fördert die Kooperation der Vertragsstaaten durch Welterbe-Partnerschaften (zum Beispiel den Netherlands Funds-in-Trust https://whc.unesco.org/en/nfit). Einige Staaten haben nationale Förderprogramme eingerichtet.

Welchen Wert hat der Welterbetitel?

Die Welterbeliste ist vorrangig ein Instrument der Völkerverständigung und der internationalen Zusammenarbeit. Gleichzeitig ist der "Ritterschlag" zum Welterbe ein besonderer Prestigegewinn. Welterbestätten sind touristische Anziehungspunkte erster Qualität. Für die Tourismuswerbung hat der Welterbetitel damit eine wichtige Bedeutung.

Was kostet die Bewerbung um den Welterbetitel?

Die Kosten hängen von den finanziellen und personellen Voraussetzungen des jeweiligen Landes ab. Sie sind daher von Antrag zu Antrag sehr unterschiedlich. Viele Staaten investieren bereits im Vorfeld eines Antrages in den Schutz und Erhalt der Stätte. Auch die Folgekosten sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die Anträge seit Jahren immer anspruchsvoller und aufwendiger werden. War zum Beispiel der Antrag für den Aachener Dom 1978 noch wenige Seiten lang, oder die Nominierung von Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut 1997 90 Seiten, besteht eine Nominierung heute aus rund 1.500 Seiten mit Dokumentationen, Gutachten und Vergleichsstudien. Viele Entwicklungsländer können sich dies seltener leisten, was dazu führt, dass weiterhin jährlich vergleichsweise mehr europäische Stätten in die Welterbeliste eingetragen werden. Damit beispielsweise Länder aus Afrika erfolgreiche Vorschläge für die Welterbeliste einreichen können, werden dort zunehmend Experten ausgebildet.

Wie sieht die Zukunft des Welterbes aus?

Die UNESCO will die völkerverbindenden Ziele stärker betonen. Vor allem Länder, die bisher in der Welterbeliste unterrepräsentiert sind, sollen international besser unterstützt werden. Grenzüberschreitende Welterbestätten sollen stärker gefördert sowie Kulturlandschaften und Industriedenkmäler berücksichtigt werden. Die Herausforderungen sind weltweit insgesamt komplex: Kriege und gewaltsam ausgetragene Konflikte, Naturkatastrophen und Klimawandel, Migration und ungeplantes Städtewachstum erfordern nachhaltige Lösungen für die Welterbestätten. Bereits in einer 2007 veröffentlichten Studie des UNESCO-Welterbezentrums wurde nachgewiesen, dass sich der Klimawandel stetig auf die Welterbestätten auswirkt. Naturdenkmäler sind davon ebenso betroffen wie archäologische Fundstätten und historische Bauwerke. So ergeben sich Risiken für Kulturerbestätten wie Venedig aus dem steigenden Meeresspiegel, und starke Regenfälle und Temperaturschwankungen nagen an der Substanz der Tempel von Hagar Qim in Malta. Gleichzeitig gefährdet der Massentourismus empfindliche Ökosysteme wie die Galapagos-Inseln. Berichte über den Erhaltungszustand von Welterbestätten werden jährlich auf der Sitzung des Welterbekomitees diskutiert. Außerdem koordiniert das Welterbezentrum der UNESCO zahlreiche internationale Projekte zum nachhaltigen Schutz der Welterbestätten.